Kanzlei

Eichhorn

18. Mai 2017
von E. Eichhorn

Der atypisch stille Gesellschafter als Insolvenzgläubiger – BGH, Urteil v. 28.07.2012, Az. IX ZR 191/11

a) Der atypisch stille Gesellschafter einer GmbH & Co. KG steht mit seinen Ansprüchen wirtschaftlich dem Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens insolvenzrechtlich gleich, wenn in einer Gesamtbetrachtung seine Rechtsposition nach dem Beteiligungsvertrag der eines Kommanditisten im Innenverhältnis weitgehend angenähert ist.

b) Der Nachrang von Ansprüchen des atypisch stillen Gesellschafters in der Insolvenz einer GmbH & Co. KG als Geschäftsinhaberin kann jedenfalls dann eintreten, wenn im Innenverhältnis das Vermögen der Geschäftsinhaberin und die Einlage des Stillen als gemeinschaftliches Vermögen behandelt werden, die Gewinnermittlung wie bei einem Kommanditisten stattfindet, die Mitwirkungsrechte des Stillen in der Kommanditgesellschaft der Beschlusskompetenz eines Kommanditisten in Grundlagenangelegenheiten zumindest in ihrer schuldrechtlichen Wirkung nahe kommen und die Informations- und Kontrollrechte des Stillen denen eines Kommanditisten nachgebildet sind.

Weiterlesen →

15. Mai 2017
von E. Eichhorn

Stundung der Verfahrenskosten nach Insolvenzeröffnung – BGH, Beschl. v. 09.07.2015, Az. IX ZB 68/14

Wird ein Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann der Schuldner rückwirkend die Stundung der im Eröffnungsverfahren angefallenen Verfahrenskosten beantragen, wenn er durch das Insolvenzgericht nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Eigenantrags verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung belehrt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 162, 181). Weiterlesen →

15. April 2017
von E. Eichhorn

Zahlungen an Insolvenzverwalter bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit – BGH, Urteil v. 13.03.2014, Az. IX ZR 43/12

a) Der Schuldner ist nach Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren verpflichtet, aus einem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn dem Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO abzuführen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 – IX ZB 38/10, WM 2013, 1612).

b) Der wegen der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners von diesem an die Masse abzuführende Betrag ist vom Insolvenzverwalter auf dem Prozessweg geltend zu machen.

c) Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen für die Feststellung der Höhe des an die Masse abzuführenden Betrags.

Weiterlesen →

9. April 2017
von E. Eichhorn

Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch Gläubigerversammlung – BGH, Beschl. v. 09.06.2016, Az. IX ZB 21/15

Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, liegt nur vor, wenn er in einer vom Insolvenzgericht einberufenen und geleiteten Gläubigerversammlung getroffen wurde (§ 76 Abs. 1 InsO) und der Beschlussgegenstand als Tagesordnungspunkt öffentlich bekannt gemacht worden ist (§ 74 Abs. 2 Satz 1 InsO). Weiterlesen →

18. März 2017
von E. Eichhorn

Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage – BGH, Urteil v. 11.02.2010, Az. IX ZR 104/07

Ist zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet, kommt es für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage auf den Zeitpunkt an, zu dem die spätere Forderung entstanden und damit das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist. Die mit Abschluss eines Vertrages entstandene Forderung ist erst ab dem Zeitpunkt und nur insoweit zu berücksichtigen, als sie – etwa durch Erbringung der versprochenen Leistung – werthaltig geworden ist und dem Gläubiger durch die Aufrechnung eine tatsächliche Befriedigung seiner Forderung ermöglicht.

Weiterlesen →

19. November 2016
von E. Eichhorn

Freihändige Veräußerung eines Grundstücks – Verwaltervergütung – BGH, Beschl. v. 09.06.2016, Az. IX ZB 17/15

Bei einer freihändigen Veräußerung eines Grundstücks ist der Wert des Grundstücks bei der Berechnung der Verwaltervergütung auch dann nicht zugrunde zu legen, wenn weder ein Übererlös noch ein Kostenbeitrag zur Masse fließt. Weiterlesen →

1. Oktober 2016
von E. Eichhorn

Versagung der Restschuldbefreiung bei Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, BGH, Beschl. v. 08.01.2009, Az. IX ZB 73/08

Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners setzt eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht voraus.

Weiterlesen →