Kanzlei

Eichhorn

29. April 2016
von E. Eichhorn

Austauschpfändung eines Kraftfahrzeuges – BGH, Beschl. v. 16.06.2011, Az. VII ZB 114/09

Die Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges ist nur zulässig, wenn das Ersatzstück eine annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer wie das gepfändete Fahrzeug aufweist. Das ist dann nicht der Fall, wenn das gepfändete Kraftfahrzeug … Weiterlesen