Eine Insolvenzanfechtung scheidet mangels Gläubigerbenachteiligung aus, wenn die Bank einen Zahlungseingang verrechnet, der auf einer Forderung beruht, die anfechtungsfest an sie abgetreten wurde. Grundsätzlich ist auch das Werthaltigmachen zukünftiger Forderungen aus einer Globalzession als selbständig anfechtbare Rechtshandlung anzusehen. Die allein … Weiterlesen
19. Januar 2016
von E. Eichhorn