Kanzlei

Eichhorn

18. Mai 2017
von E. Eichhorn

Kosten für Gläubigerinformationssystem sind keine Masseverbindlichkeiten, BGH, Beschl. v. 14.07.2016, Az. IX ZB 62/15

Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sind auch dann, wenn sie einem einzelnen Verfahren zuordenbar sind, nicht zusätzlich zur Vergütung des Verwalters aus der Masse aufzubringen.