Die wirksame Änderung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung führt zu einer Gläubigerbenachteiligung, da in der Änderungserklärung zwei selbständig zu betrachtende Rechtshandlungen zu sehen sind. Damit dem neuen Bezugsberechtigten ein Bezugsrecht eingeräumt werden konnte, musste jedenfalls eine juristische Sekunde zuvor die Aufhebung … Weiterlesen
7. Februar 2016
von E. Eichhorn