Kanzlei

Eichhorn

12. September 2017
von E. Eichhorn

Spenden an Religionsgesellschaften sind keine Gelegenheitsgeschenke – BGH, Urteil v. 04.02.2016, Az. IX ZR 77/15

a) Die Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung findet gegenüber Religionsgesellschaften in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts wegen freiwilliger Spenden auch dann statt, wenn die Religionsgesellschaft an sich befugt wäre, gleich hohe Beträge als Kirchensteuer einzuziehen; das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wird … Weiterlesen