a) Ist eine Angelegenheit beendigt, ist das dafür verdiente Honorar des Anwalts fällig, selbst wenn der Auftrag – der auch noch andere Angelegenheiten umfasst – insgesamt noch nicht erledigt ist. Ein Vorschussanspruch besteht insoweit nicht mehr. b) Soweit an einen … Weiterlesen
10. Juli 2018
von E. Eichhorn