Ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt, kann sowohl durch die betriebswirtschaftliche, als auch die wirtschaftskriminalistische Methode festgestellt werden. Bei der betriebswirtschaftlichen Methode hat dabei eine Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten mit den vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mitteln zu erfolgen. Als wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen kommen unter … Weiterlesen
28. August 2016
von E. Eichhorn