InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rechtsfehler zu beanstanden. … Weiterlesen
17. Juni 2016
von E. Eichhorn