Kanzlei

Eichhorn

8. August 2016
von E. Eichhorn

Pfändbares Einkommen des Unterhaltsverpflichteten bei Naturalunterhalt durch weiteren Unterhaltsverpflichteten – BGH, Beschl. v. 16.04.15, Az. IX ZB 41/14

Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt.