Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners kann ausgeschlossen sein, wenn die angefochtene Rechtshandlung von einem anderen, anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen geleitet war und das Bewusstsein der Benachteiligung anderer Gläubiger infolgedessen in den Hintergrund getreten ist. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die … Weiterlesen
28. August 2016
von E. Eichhorn