Kanzlei

Eichhorn

28. August 2016
von E. Eichhorn

Insolvenzverschleppung – Notwendige Feststellungen zur Zahlungsunfähigkeit – BGH, Beschl. v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14

Ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt, kann sowohl durch die betriebswirtschaftliche, als auch die wirtschaftskriminalistische Methode festgestellt werden. Bei der betriebswirtschaftlichen Methode hat dabei eine Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten mit den vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mitteln zu erfolgen. Als wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen kommen unter … Weiterlesen