Kanzlei

Eichhorn

23. August 2018
von E. Eichhorn

Anfechtungsfrist für Handlungen, die eine Gläubigerbenachteiligung ausschließen – BGH, Urteil v. 17.07.2008, Az. IX ZR 148/07

Der Insolvenzverwalter, der die Unzulässigkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung geltend macht, weil ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit hierzu durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, muss die Anfechtbarkeit von der objektiven Gläubigerbenachteiligung möglicherweise entgegenstehenden Rechten des Insolvenzgläubigers nicht innerhalb der Anfechtungsfrist gerichtlich geltend … Weiterlesen